Die Lenkungsabgabe fördert Erstwohnungen

Die Lenkungsabgabe soll Zweitwohnungen einschränken und Erstwohnungen für Einheimische fördern. Ein verschärftes Baugesetz in St. Moritz macht von sich Reden. Basis war der Richtplan für das Oberengadin seitens der Bündner Regierung. 
Die Lenkungsabgabe muss der Eigentümer des Baugrundstücks vor Baubeginn entrichten. Damit soll einerseits der Bau von Zweitwohnungen verteuert und damit reduziert werden.
Für St. Moritz beträgt die Steuer 1000CHF pro qm Bruttostockwerksfläche. Das sind bis zu 3 Mio. CHF im Jahr. Damit sollen Bauprojekte für Einheimische finanziert werden. Deren Lebensmittelpunkt muss in St. Moritz sein um in den Genuss vom günstigen Wohnraum zu kommen.