Einfuhr von Waren

Abgabefreie Einfuhr
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Die Freimengen gelten nur für Personen von über 17 Jahren (ohne Gewähr).
Wohnsitz: Schweiz Ausland    
    Europa andere Einheit
Tabakwaren:  
Zigaretten 200 200 400 Stück
Zigarren 50 50 100 Stück
Pfeifentabak 250 250 500 Gramm
Alkoholische Getränke:
to 15% v. 2 2 2 Liter
über 15% v. 1 1 1 Liter
Einfuhr von Fleisch durch Private.
Folgende Mengen können abgabenfrei einmal pro Person (Mindestalter 15 Jahre) am Tag eingeführt werden:
Von Rind, Kalb, Schwein, Schaf, Ziege, Pferde:
- frisch, gekühlt, gefroren 0,5 Kg
- gesalzen, getrocknet, geräuchert sowie Wurstwaren u. Fleischererzeugnisse 1,0 Kg
Anderes Fleisch und andere Fleischerzeugnisse:
Hausgeflügel (Pute, Hähnchen), Kaninchen, Wild, Fisch 2,5 Kg
Insgesamt pro Person max. 2,5 Kg